4.3.1 Ausführung
4.3.1.1 Außenwände und Giebelwände
Die als Außenbekleidung aufgebrachten Asbestzementplatten werden entfernt, die Ausführung muss durch eine Fachfirma gemäß TRGS 519 erfolgen.
Im Anschluss wird die äußere, aus Holzspanplatten bestehende, Beplankung sowie die Gefachdämmung entfernt. Zur vollständigen Säuberung der Gefache müssen möglichst alle nicht festgebundenen Stoffe sowie Stäube entfernt werden.
Nach der Trockenzeit werden sichtbare und vermutete Leckagen zum Innenraum zu verschlossen.
Besonders Steckdosen und Lichtschalter sind hiervon betroffen, aber auch Umlaufenden Fugen, von den Rippen zur inneren Beplankung, sind mit einem dichtenden Klebeband abzusperren.
Nach dem Vergrößern der Rippen auf eine Breite von 100 mm wird der neue Dämmstoff eingebracht. In diesem Falle wird eine Mineralfaser gewählt, da der Zugang von Gefach bzw. Mineralfaser zum Innenraum kontrolliert abgedichtet wurde. Dieser Aufbau, mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,262 W/m²K, entspricht auch den Anforderungen der EnEV Anhang, 3 Tabelle 1, die einen maximalen U-Wert von 3,5 W/m²K vorschreibt.
Die Eckausbildung kann nicht mehr in der Originalansicht ausgebildet werden. Bedingt durch die Verlängerung der Außenwände um die Dicke der Dämmschicht geht das Raster 1.25 m hier nicht mehr auf.
1. Allgemeine Beschreibung des Fertighausbaus der Jahre 1950 bis 1980
2. Sanierungs- und Modernisierungsziele, bautechnische Anforderungen der Gegenwart
3. Sanierungsmethoden
4. Sanierung am Fallbeispiel
5. Schlussbetrachtung
6. Berechnungsanhang
7. Quellenangabe und Abbildungsnachweise



