4.5 Energieeinspargesetz EnEG
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz beschlossen. Es sollte die Bundesrepublik Deutschland weniger abhängig von importierten Energieträgern machen. Die Bundesregierung kann demnach:
- Anforderungen an den Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden stellen,
- Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen stellen,
- Anforderungen an den Betrieb heizungs- und raumlufttechnischer Anlagen und Brauchwasseranlagen stellen,
- die Verteilung von Betriebskosten von heizungs- und raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Brauchwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen verlangen,
- sowie die Inspektion und Überwachung von Feuerungsanlagen regeln.
Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden die Wärmeschutzverordnung (1982), die Heizungsanlagen-Verordnung die Heizkostenverordnung, das Schornsteinfegergesetz sowie die Energieeinsparverordnung erlassen.
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