4.3 Schallschutz DIN 4109
Die DIN 4109 wurde erstmals 1962 eingeführt, sie beschreibt die bauakustischen Anforderungen im Hochbau.
Luftschalldämmung
Die Luftschalldämmung ist gekennzeichnet durch das bewertete Schalldämmmaß R´w. Es beschreibt die Übertragung von Sprechgeräuschen einschließlich Fernseher und Radio.
Trittschalldämmung
Die Trittschalldämmung ist gekennzeichnet durch den bewertete Normtrittschallpegel L´n,w. Er beschreibt die Übertragung von Trittgeräuschen einschließlich dem Rücken von Stühlen und Herabfallen von Gegenständen.
Geräusche aus haustechnischen Anlagen
Dieses sind beispielsweise Wasserleitungsgeräusche. Die Geräusche aus haustechnischen Anlagen werden gekennzeichnet durch den bewerteten Schalldruckpegel LA.
Für alle drei genannten Größen gibt es in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Grenzwerte, sowohl in der Normausgabe von 1962, in einem neuen Entwurf vom Februar 1979 und in der jetzt gültigen, wiederum bauaufsichtlich eingeführten Normausgabe vom November 1989.
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